VDGAB initiiert "Düsseldorfer Erklärung" zum

„Internationalen Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion“

Anlässlich der A+A 2011 hat der VDGAB den nächsten Schritt zur Etablierung des „Internationalen Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion“ im deutschen Arbeitsschutz eingeleitet. Im Rahmen der Kongress-Veranstaltung „Neue Wege in einer modernen Arbeitsschutzverwaltungwurde der Kodex vom Vize-Präsidenten der Internationalen Vereinigung für Arbeitsinspektion (International Association of Labour Inspection – IALI), Dr. Bernhard Brückner vorgestellt und erläutert. In der anschließenden Diskussionsrunde stellten prominente Vertreterinnen und Vertreter aus den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder ihre  persönlichen Meinungen dar und berichteten über Erfahrungen aus der Praxis und interessante Gespräche zum Kodex.

Höhepunkt der Veranstaltung war die Unterzeichnung der Düsseldorfer Erklärung zum „Internationalen Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion“. Viele der Anwesenden erklärten mit ihrer Unterschrift, sich an den Werten des IALI-Kodex zu orientieren und für die Umsetzung in ihrem Einflussbereich einzusetzen. Einen Schritt weiter gingen diejenigen, die als Verantwortliche für ihre Organisation erklärten, die Grundsätze des IALI-Kodex in geeigneter Form in ihrer Organisation umzusetzen (Folie mit Erklärungen).

Rainer Hellbach, Leiter der Abteilung Ministerial- und Rechtsangelegenheiten im Amt für Arbeitsschutz Hamburg überreichte dem VDGAB-Vorsitzenden die Erklärung von Frau Staatsrätin Elke Badde für die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg.

Personen aus den Arbeitsschutzverwaltungen und insbesondere die (fach)politisch Verantwortlichen haben weiterhin die Möglichkeit, Selbstverpflichtungen für ihre Organisation oder für sich persönlich einzugehen.
Auf der VDGAB-Webseite www.vdgab.de werden die
Selbstverpflichtungen für Organisationen unter Aktuelles bekannt gemacht und in die nachstehende Liste aufgenommen. 

  Liste Selbstverpflichtungen für Organisationen

Datum

Ort Institution Dokument

29.03.2012

Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf Nordrhein-Westfalen

29.03.2012

Düsseldorf Bezirksregierung Detmold Nordrhein-Westfalen

29.03.2012

Düsseldorf Bezirksregierung Köln Nordrhein-Westfalen

29.03.2012

Düsseldorf Bezirksregierung Münster Nordrhein-Westfalen

02.04.2012

Berlin Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheits-schutz und technische Sicherheit Berlin

08.11.2011

Wiesbaden Hessisches Sozialministerium

21.10.2011

Düsseldorf Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen

21.10.2011

Magdeburg Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt

21.10.2011

Düsseldorf Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V.

12.10.2011

Hamburg

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

14.09.2011

Dortmund Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

05.09.2011

Arnsberg Bezirksregierung Arnsberg Nordrhein-Westfalen

30.08.2011

München Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

23.08.2011

Dessau-Roßlau Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

19.08.2011

Berlin Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V. - Sektion Berlin
 
Anzahl der zusätzlich vorliegenden persönlichen Erklärungen: 31

Hinweis:  Wenn das Symbol "" erscheint, können dort weitere Informationen herunter geladen oder eingesehen werden.

 

alle Inhalte © 2012 VDGAB | Impressum | Datenschutz | nach oben