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VDGAB initiiert
"Düsseldorfer Erklärung" zum
„Internationalen Kodex für
professionelles und ethisches Verhalten in der
Arbeitsinspektion“
Anlässlich
der A+A 2011 hat der VDGAB den nächsten Schritt zur
Etablierung des „Internationalen
Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in
der Arbeitsinspektion“ im deutschen
Arbeitsschutz eingeleitet. Im Rahmen der
Kongress-Veranstaltung „Neue
Wege in einer modernen Arbeitsschutzverwaltung“
wurde der Kodex vom
Vize-Präsidenten der
Internationalen
Vereinigung für Arbeitsinspektion (International
Association of Labour Inspection – IALI),
Dr. Bernhard Brückner
vorgestellt
und erläutert. In der anschließenden
Diskussionsrunde stellten prominente Vertreterinnen
und Vertreter aus den Arbeitsschutzverwaltungen der
Länder ihre
persönlichen Meinungen dar und berichteten
über Erfahrungen aus der Praxis und interessante
Gespräche zum Kodex.
Höhepunkt
der Veranstaltung war die Unterzeichnung der
Düsseldorfer Erklärung zum „Internationalen Kodex
für professionelles und ethisches Verhalten in der
Arbeitsinspektion“.
Viele der Anwesenden erklärten mit ihrer Unterschrift, sich
an den Werten des IALI-Kodex zu orientieren und für
die Umsetzung in ihrem Einflussbereich einzusetzen.
Einen Schritt weiter gingen diejenigen, die als
Verantwortliche für ihre Organisation erklärten, die
Grundsätze des IALI-Kodex in geeigneter Form in
ihrer Organisation umzusetzen
(Folie mit
Erklärungen).
Rainer
Hellbach, Leiter der Abteilung Ministerial- und
Rechtsangelegenheiten im Amt für Arbeitsschutz
Hamburg überreichte dem VDGAB-Vorsitzenden die
Erklärung von Frau Staatsrätin Elke Badde für die
Behörde für
Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg.
Personen
aus den
Arbeitsschutzverwaltungen und insbesondere die
(fach)politisch Verantwortlichen
haben weiterhin
die Möglichkeit, Selbstverpflichtungen für ihre
Organisation oder für sich persönlich einzugehen.
Auf der
VDGAB-Webseite www.vdgab.de
werden die
Selbstverpflichtungen für Organisationen
unter Aktuelles bekannt gemacht und in die
nachstehende Liste aufgenommen.
Liste Selbstverpflichtungen für Organisationen
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Datum |
Ort |
Institution |
Dokument |
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29.03.2012 |
Düsseldorf |
Bezirksregierung Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen |
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29.03.2012 |
Düsseldorf |
Bezirksregierung Detmold
Nordrhein-Westfalen |
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29.03.2012 |
Düsseldorf |
Bezirksregierung Köln
Nordrhein-Westfalen |
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29.03.2012 |
Düsseldorf |
Bezirksregierung Münster
Nordrhein-Westfalen |
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02.04.2012 |
Berlin |
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheits-schutz und technische
Sicherheit Berlin |
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08.11.2011 |
Wiesbaden |
Hessisches Sozialministerium |
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21.10.2011 |
Düsseldorf |
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen |
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21.10.2011 |
Magdeburg |
Ministerium für Arbeit und Soziales
Sachsen-Anhalt |
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21.10.2011 |
Düsseldorf |
Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V. |
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12.10.2011 |
Hamburg |
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg |
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14.09.2011 |
Dortmund |
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
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05.09.2011 |
Arnsberg |
Bezirksregierung Arnsberg
Nordrhein-Westfalen |
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30.08.2011 |
München |
Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
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23.08.2011 |
Dessau-Roßlau |
Landesamt für Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt |
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19.08.2011 |
Berlin |
Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V. - Sektion Berlin |
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Anzahl der zusätzlich vorliegenden persönlichen Erklärungen: 31 |
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Hinweis: Wenn das Symbol " " erscheint, können dort weitere Informationen herunter geladen oder eingesehen werden.
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