Brandenburg

Organisation der Gewerbeaufsicht in Brandenburg

Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg ist im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) integriert. In der Abteilung 3 „Arbeit“ nimmt das Fachreferat „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Produktsicherheit“ die Aufgaben der obersten Landes­behörde auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sowie Dritter wahr.

Im Land Brandenburg sind die Bereiche Arbeitsschutz und Immissionsschutz getrennt. Die Aufgaben des Immissionsschutzes sind dem Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zugeordnet.

Das Landesamt für Arbeitsschutz als Landesoberbehörde untersteht dem MASGF als oberster Landesbehörde und ist für das ganze Land zuständig.

Wesentliche Tätigkeitsfelder des Fachreferats bestehen in der Mitwirkung auf dem Gebiet der Arbeitsschutzgesetzgebung, in der Abstimmung zu Fragen des Vollzugs staatlichen Arbeitsschutzrechts mit den anderen Bundesländern und Bundesministerien sowie in der Mitarbeit in Ausschüssen auf Bundesebene.

Das Ministerium koordiniert die Zusammenarbeit des staatlichen Arbeitsschutzes mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen. Es fördert die gegenseitige Unterrichtung über wesentliche Ergebnisse der Tätigkeit sowie den Erfahrungsaustausch. Zugleich wird es fachaufsichtlich gegenüber den landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung wirksam.

Das Fachreferat entwickelt auf Landesebene konzeptionelle Vorgaben, sichert die organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen, steuert und kontrolliert die Tätigkeiten mit dem Ziel landeseinheitlichen Vorgehens und fördert innovative Lösungen. Darüber hinaus nimmt es besondere behördliche Aufgaben beim einheitlichen Vollzug der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften im Land wahr.

Das Landesamt für Arbeitsschutz - Zentralbereich

Im Zentralbereich übernimmt das Dezernat 1 „Grundsatzfragen und Recht“ die einheitliche Regelung grundsätzlicher Angelegenheiten im Arbeitsschutz, die rechtlichen Belange und die Dienstleistungsaufgaben für das Landesamt. Dazu gehören

  • Rechtsangelegenheiten,

  • die Funktion der Widerspruchsstelle, 

  • die Vollzugssteuerung, Qualitätssicherung und Arbeitsschutzorganisation,

  • die fachliche Steuerung des IT-Einsatzes,

  • ein Infocenter, zu dem die Fachbibliothek gehört und das die Bereitstellung von Vorschriften und Normen für die Mitarbeiter sowie den Vertrieb von Merkblättern und Informationsschriften an Unternehmen, Arbeitsschutzexperten und interessierte Bürger gewährleistet,

  • die Öffentlichkeitsarbeit (Planung und Koordinierung, Herausgabe von Publikationen und einer internen Informationsschrift, Präsentation auf Messen und Ausstellungen sowie Organisation von Veranstaltungen),

  • die Internetpräsentation der Arbeitsschutzverwaltung,

  • die Aus- und Fortbildung (Planung und Koordinierung der Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung der Mitarbeiter),

  • die nationale Verbindungsstelle der Länder für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (koordinierende Stelle der Arbeitsschutzbehörden der Länder, Beschaffung sowie Weitergabe von Informationen aus den Länderbehörden und aus dem Netzwerk).    

Das Dezernat 2 „Technischer und stofflicher Gefahrenschutz“ nimmt die Aufgaben der Steuerung, Koordinierung / Durchsetzung und Qualitätssicherung in den Fachgebieten Betriebssicherheit, Arbeitsmittel, Marktaufsicht, Medizinprodukte, Gefahrstoffe, Gefahrguttransport, Biostoffe und neue Technologien wahr. Dabei ist der Informationsaustausch zwischen den Fachreferenten im MASGF, den Bearbeitern in den Regionalbereichen und den anderen Fachkoordinatoren des Zentralbereichs zu steuern.

Das Dezernat 3 „Arbeitsgestaltung und Programmarbeit“ ist mit der Steuerung, Koordinierung/Durchsetzung und Qualitätssicherung in den Fachgebieten Ergonomie und Arbeitsstätten, physikalische Belastungsfaktoren, Arbeitszeitschutz, Sozialvorschriften im Straßenverkehr und besonders schutzbedürftige Personengruppen beauftragt. Dazu kommen Aufgaben der Daten- und Statusanalyse, der Betreuung von arbeitsschutzrelevanten Förderprogrammen und der Programmarbeit/Schwerpunktmaßnahmen. Hierunter fallen auch die Pflege von Katastern und die Erarbeitung von Handlungshilfen im Ergebnis von Projektarbeit. 

Das Dezernat 4 „Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie“ umfasst den Gewerbeärztlichen Dienst (GÄD), die Arbeitspsychologie und die Beratungsstelle für psychosoziale Konflikte. Der GÄD analysiert arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und klärt Ursache-Wirkungs-Beziehungen, unterstützt die Betriebsärzte, gewährleistet die arbeitsmedizinische Aufsicht durch Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen sowie durch die Mitwirkung bei der Durchführung des Berufskrankheitenverfahrens.

 

Das Landesamt für Arbeitsschutz - Regionalbereiche

Die Regionalbereiche des LAS sind in jeweils vier Dezernate gegliedert. Die Aufsichtskräfte in den Regionalbereichen des LAS beraten und überprüfen im Rahmen ihrer durch Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften begründeten sachlichen und territorialen Zuständigkeit in Betrieben und an Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben die Verantwortlichen im Arbeitsschutz. Große Bedeutung hat auch die Beratung der Unternehmen und die Kontrolle der Einhaltung von Forderungen, die sowohl dem Arbeitnehmerschutz als auch dem Schutz Dritter dienen.

Die Mitarbeiter in den Regionalbereichen sind für die Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnissen und Zulassungen auf Gebieten des Arbeitsschutzes zuständig. Zur präventiven arbeitsschutzgerechten Gestaltung von neu zu errichtenden oder umzunutzenden Arbeitsstätten ist die Arbeitsschutzbehörde in das Baugenehmigungsverfahren integriert. Im Rahmen von Stellungnahmen werden die Arbeitsschutzbelange einbezogen. Erkannte Mängel werden durch behördliches Handeln abgestellt. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert neben der Überwachung und dem Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzrechts verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention. Auf der Grundlage erkannter Gefährdungspotentiale werden entsprechende Prioritäten in der Aufsichtsstrategie umgesetzt.

Gefahrenquellen und Unfallursachen sollen durch Beratung und Infor­mation von Arbeitgebern, Bauherren, Anlagenbetreibern, Betriebsräten, Herstellern und Verbrauchern von diesen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Die Gestaltung der Arbeit unter präventiven Gesichtspunkten ermöglicht die Reduzierung von Unfällen sowie von arbeitsbedingten Erkrankungen und damit krankheitsbedingten Fehlzeiten, erhöht die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und damit die Attraktivität des Wirtschafts­standortes Brandenburg.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, gewährleistet das LAS eine hohe fachliche Kompetenz und Ansprechbarkeit und schafft damit die Grundlage für die Entwicklung zu einem Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Das Landesamt für Arbeitsschutz - Regionalbereiche

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
Abteilung 3: Arbeit - Referat 36: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Produktsicherheit
PF 60 11 63, 14411 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Telefon: (03 31) 8 66 - 53 60
Telefax: (03 31) 8 66 - 53 69

 

Landesamt für Arbeitsschutz
Sitz und Zentralbereich
PF 90 02 36, 14438 Potsdam
Horstweg 57, 14478 Potsdam
Telefon: (03 31) 86 83 - 0
Telefax: (03 31) 86 43 35
 

Landesamt für Arbeitsschutz
Regionalbereich Ost

Dienstort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: (03 35) 55 82 - 6 01
Telefax: (03 35) 55 82 - 6 02
 

Landesamt für Arbeitsschutz
Regionalbereich Süd
Thiemstr. 105a, 03050 Cottbus
Telefon: (03 55) 49 93 - 0
Telefax: (03 55) 49 93 - 2 20
 

Landesamt für Arbeitsschutz
Regionalbereich West
Postfach 12 61, 16801 Neuruppin
Fehrbelliner Str. 4a, 16816 Neuruppin
Telefon: (0 33 91) 8 38 - 4 01
Telefax: (0 33 91) 8 38 - 4 09
 

Landesamt für Arbeitsschutz
Regionalbereich Ost
Postfach 10 01 33, 16201 Eberswalde
Eberswalder Str. 106, 16227 Eberswalde
Telefon: (0 33 34) 2 54 - 6 00
Telefax: (0 33 34) 2 54 - 6 02

 

Landesamt für Arbeitsschutz
Regionalbereich West

Dienstort Potsdam
Max-Eyth-Allee 22, 14469 Potsdam
Telefon: (03 31) 2 88 91 - 0
Telefax: (03 31) 2 88 91 - 99

 

 

 

Gebietskarte der regionalen Zuständigkeit des Landesumweltamt (LUA)

 

Ständige Aufgaben des LUA sind:

  • Wissenschaftlich-technische Unterstützung der Ministerien, insbesondere des MLUR, der Kreisverwaltungen und anderer Behörden in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und der Emissionsminderung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Abfallwirtschaft, der Altlasten und des Bodenschutzes, der integrierten Umweltbeobachtung in Ökosystemen mit unterschiedlicher Landnutzung, der Nachhaltigkeit in der Umweltpolitik, der umweltbezogenen Chemikaliensicherheit sowie der Landesplanung.

  • Durchführung und Auswertung von Untersuchungen auf den genannten Gebieten, Aufbau und Pflege von entsprechenden Informations- und Dokumentationssystemen, Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen, Bereitstellung von Fachpublikationen.

  • Unterstützung bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).

  • Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Landesplanung durch Ergebnisse der Zentralen Raumbeobachtung, thematischen Kartografie, Bevölkerungsprognosen sowie Aufbau und Pflege eines Raumordnungs- und Planungsinformationssystems, d. h. durch räumliche Analysen/Berichte.

  • Zulassung von Untersuchungsstellen im Abfall- und bodenschutzrechtlichen Bereichen (AbfKlärV, BioAbfV, AltholzV).

  • Umweltanalytische Aufgaben in den Kompartimenten Boden, Wasser, Luft

  • Vorhalten einer Infrastruktur für Katastrophen- und Krisenfälle, die durch Chemikalien ausgelöst werden

  • Optimierung des Landschaftswasserhaushaltes

Die Abteilung Immissionsschutz erfüllt sowohl hoheitliche Aufgaben (Vollzugs- oder Amtsaufgaben) als auch Fachaufgaben.

Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren – das Landesumweltamt ist zuständig für förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei großen und bedeutsamen Anlagen – und die fortlaufend messtechnische Überwachung der Luftqualität. In rund 30 automatischen Messstationen werden mit mehr als 100 Messgeräten rund um die Uhr die wichtigsten Luftschadstoffe erfasst, wobei täglich bis zu 5000 Messwerte anfallen.
Messungen der Geräusche und Erschütterungen dienen vor allem der Erfassung der individuellen Belastung der Bürger und der Bereitstellung von Basisdaten für Lärmgutachten und Situationsanalysen. In wachsendem Maße werden die immissionsseitigen Auswirkungen des Verkehrs untersucht, um Einfluss auf die Reduzierung des Verkehrs und dessen Immission nehmen zu können.

Zur fachlichen Arbeit gehören beispielsweise:

  • Zuarbeiten zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Umweltministerium,

  • Beratung und Unterstützung der sechs Ämter für Immissionsschutz und anderer Behörden,

  • Beratung von Investoren, Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltgruppen und einzelnen Bürgern zu allen Fragen des Immissionsschutzes,

  • die Umweltberichterstattung, insbesondere die Bereitstellung von Daten für die Europäische Union und Herausgabe eines Jahresberichts zur Luftqualität in Brandenburg sowie Vorarbeiten zum Immissionsschutzbericht

I 1
Genehmigungsverfahrensstelle/
Umweltverträglichkeitsprüfungen
(Potsdam/Cottbus)

I 2
Luftgütemessnetze
(Potsdam/Cottbus)

I 3
Gebiets- und
verkehrsbezogener
Immissionsschutz
(Cottbus/Potsdam)

I 4
Katasterwesen und Emissionsermittlung
(Cottbus)

I 7
Lärm- und
Schwingungsschutz
(Potsdam/Frankfurt)

I 8
Energiebezogener
Immissionsschutz
und CO2-Minderung
(Potsdam/Cottbus)

I 9
Anlagensicherheit
und Störfallvorsorge
(Frankfurt)

I 10
Anlagenbezogene
Luftreinhaltung,
Reststoffe
(Potsdam)

 

 

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