Verwaltungsstrukturen in Baden-Württemberg
Organisation des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes

Die obersten Arbeitsschutzbehörden des Bundeslandes
Baden-Württemberg sind das Ministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Frauen, Familien und
Senioren (Sozialer, technischer,
organisatorischer und medizinischer Arbeitsschutz)
und das Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft (Umweltschutz,
Abfallwirtschaft, Marktüberwachung,
Betriebssicherheit).
Nachgeordnet sind die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise.
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist Fachbehörde auch für den Technischen Arbeits- und Umweltschutz einschließlich Strahlenschutz, Umgang mit Chemikalien u. a.
Die baden-württembergische Gewerbeaufsicht Seit 01.01.2005 werden die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz grundsätzlich von den 44 Stadt- und Landkreisen wahrgenommen. Die vier Regierungspräsidien übernehmen fachtechnische Aufgaben im Zusammenhang mit den umweltrechtlich bedeutsameren Anlagen. Dementsprechend sind sie zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Betrieben, die IVU-Anlagen und Betriebsbereiche gemäß Störfall-Verordnung aufweisen oder planen. In diesen Betrieben bearbeiten sie dann allerdings nahezu sämtliche anfallende Aufgaben aus dem Umweltschutz und dem Arbeitsschutz ("Zaunprinzip"). Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Produktsicherheit einschließlich der Medizinprodukte, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr. 
Damit sind die Stadt- und Landkreise in fast allen Betrieben und Institutionen des Landes für den Vollzug praktisch des gesamten Umweltschutzes und nahezu des gesamten Arbeitsschutzes zuständig, für den Vollzug des Fahrpersonalrechts und des Ladenschlussgesetzes in landesweit allen Betrieben. Die Zentrale Stelle für die Abrechnungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wurde in die Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung der Gewerbeaufsicht eingegliedert, diese wiederum in das Regierungspräsidium Tübingen. Die 770 Stellen der Gewerbeaufsicht wurden entsprechend den jeweiligen Zuständigkeiten zu ca. 36% an die Regierungspräsidien und zu ca. 64% an die Stadt- und Landkreise übertragen. Zur Internetseite der Gewerbeaufsicht führt folgender Link:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/15999/ Die jeweilige örtliche Behörde ist unter dem Menü "Organisation" beim "Klick" auf => Organisation abgebildet, die Anschriften und Telefonnummern für Arbeitsschutz, Produktsicherheit und Umweltschutz zuständigen Regierungspräsidien sowie der Stadt- und Landkreise sind auf "Klick" bei den Behördennamen verfügbar. |