Hessen

Organisation der Gewerbeaufsicht in Hessen

Organisation der Arbeitsschutzverwaltung in Hessen

 

Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Um diesen Schutz in allen Bereichen der Arbeitswelt sicherzustellen, hat der Staat umfassende gesetzliche Regelungen getroffen, deren Einhaltung von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwacht wird.

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden beraten und überwachen im wesentlichen die folgenden Rechtskomplexe:

  • Sicherheitstechnische Gestaltung, Betrieb und Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen, Marktüberwachung zur Geräte- und Produktsicherheit
    nach dem Gerätesicherheitsgesetz für technische Arbeitsmittel, aber auch für Spielzeug und Geräte des Bereiches Sport, Freizeit und Haushalt, nach der Druckbehälterverordnung, Aufzugsverordnung, Acetylenverordnung, Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Dampfkesselverordnung, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten und weiteren Verordnungen nach dem Gerätesicherheitsgesetz, nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV).

  • Umgang mit Gefahrstoffen einschließlich Sprengstoff
    nach dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung mit den Technischen Regeln (TRGS), dem Sprengstoffgesetz mit seinen Verordnungen, sowie den einschlägigen Normen und Regeln für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen.

  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
    nach der Biostoffverordnung.

  • Strahlenschutz und Medizinprodukte
    nach dem Atomgesetz, der Röntgenverordnung sowie dem Medizinproduktegesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen.

  • Sozialer Arbeitsschutz
    nach dem Mutterschutzgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sozialrecht im Straßenverkehr. Arbeitsschutz in besonderen Beschäftigungsverhältnissen
    nach dem Heimarbeitsgesetz und dem Bauarbeiterschutz.

  • Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation/ Arbeitsschutzmanagement
    nach dem ArbSchG, dem Arbeitssicherheitsgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, Aufklärungs- und Auskunftspflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

  • Gestaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebshygiene
    nach dem ArbSchG mit den dazu erlassenen Verordnungen, einschl. der Arbeitsstättenverordnung mit den Arbeitsstättenrichtlinien u.s.w..

  • Arbeitsmedizinische und gewerbeärztliche Beratung und Untersuchungen
    nach der Berufskrankheitsverordnung, Arbeitssicherheitsgesetz

 

 

Organisation der Immissionsschutzverwaltung in Hessen

 

 Behördenstruktur der Staatlichen Immissionsschutzverwaltung

Oberste Behörde

Mittlere Behörde

Untere Behörde

Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

Regierungspräsidien in Darmstadt, Kassel und Gießen

 

 

Staatl. Umweltämter

 

In den beiden Abteilungen IV "Staatliches Umweltamt" werden in den noch näher beschriebenen Dezernaten spezielle Aufgaben aus den Bereichen

  • Abfallwirtschaft und Altlasten einschl. Grundwasserschadenfälle

  • Wasser, Abwasser und Hydrologie

  • Immisions- und Strahlenschutz sowie

  • Bergaufsicht

wahrgenommen.

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