Verbraucherschutz und Arbeitsschutz sind im Amt für
Verbraucherschutz in der seit 2011 bestehenden
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
(BGV) vereint.
Die Aufgabenfelder des
Amtes für Verbraucherschutz umfassen den Bereich Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
(V1), Produkt- und Anlagensicherheit (V2),
Gesundheit und Sicherheit im Betrieb (V3),
Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin (V4),
umweltbezogener Gesundheitsschutz (V5) und
wirtschaftlicher Verbraucherschutz (V6).
Das
Amt für Arbeitsschutz (V3) ist die staatliche
Arbeitsschutzbehörde in Hamburg. Es hat den
gesetzlichen Auftrag, den Arbeitsschutz in Hamburger
Betrieben zu überwachen und dabei Unternehmen im
Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu
unterstützen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen
einer Branche geschieht dieses häufig in Projekten.
Umweltschutz
Der Umweltschutz wird in der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
als Fachbehörde wahrgenommen.
Das
Amt für Immissionsschutz und Betriebe
ist zuständig für die umweltrechtliche Zulassung und
Überwachung von Betrieben, Anlagen und
Einrichtungen, Umweltgefahrenabwehr bei akuten
Schadensfällen, Lärmschutz und Luftreinhaltung.