Sachsen

Organisation der Gewerbeaufsicht in Sachsen

Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Im Rahmen der Umstrukturierung der Verwaltung des Freistaates Sachsen erfolgte

ab 1. August 2008 die Neuorganisation der Sächsischen Gewerbeaufsicht.
Die ehemals 3 Abteilungen Arbeitsschutz bei den Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig mit Ihren Dienststellen (früher Gewerbeaufsichtsämter) in Chemnitz, Zwickau, Dresden, Bautzen, Görlitz und Leipzig wurden als Abteilung 5 „Arbeitsschutz“ in die Landesdirektion Dresden (bis dahin RP Dresden) integriert. In dieser Abteilung ist nun die gesamte Arbeitsschutzverwaltung Sachsens organisiert.

Die Fachaufsicht untersteht dem Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA).

Die Geschäftsverteilung der Referate ist fachaufgabenorientiert und in den Hauptaufgabenfeldern existieren Parallelstrukturen in den Außenstellen Chemnitz und Leipzig.

 

Die Struktur im Überblick: (s. http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/systems/)
 


Landesdirektion Dresden Abt. 5 Arbeitsschutz
 

 Referat 50.1

 - Gemeinsame deutsche
   Arbeitsschutzstrategie
 -
Grundsatzfragen

 in den Dienststellen
 - Dresden / Bautzen
 - Chemnitz / Zwickau
 - Leipzig

 jeweils:

 Referat 51.X

 - Sozialer Arbeitsschutz 
 - Schutz besonderer Personengruppen

 Referat 52.X

 - Gefahr- und Biostoffe
 - Transportsicherheit

 Referat 53.X

 - Medizinproduktsicherheit
 - Strahlenschutz
 - Ergonomie

 Referat 54.X

 - Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit
 - Technischer Verbraucherschutz

 Referat 55.X

 - Arbeitsstätten
 - Bauarbeiterschutz

 

 in der Außenstelle 
 Chemnitz

 zusätzlich:

 zu Referat 54.2
 - Gewerbeaufsichtliche
   Untersuchungsstelle (GAUS)

 Referat 56.2
 - Arbeitsmedizin

 

 Referatsunterscheidung
 für die Dienststellen

 - Dresden / Bautzen

 Referatsbezeichnung:  XX.1

 - Chemnitz / Zwickau

 Referatsbezeichnung:
 XX.2

 - Leipzig

 Referatsbezeichnung:  XX.3

 

 

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