Sachsen

Organisation der Gewerbeaufsicht in Sachsen

Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Im Rahmen der Umstrukturierung der Verwaltung des Freistaates Sachsen erfolgte ab
1. August 2008 eine Neuorganisation der Sächsischen Gewerbeaufsicht.
Die ehemals 3 Abteilungen Arbeitsschutz bei den Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig mit Ihren Dienststellen (früher Gewerbeaufsichtsämter) in Chemnitz, Zwickau, Dresden, Bautzen und Leipzig wurden als Abteilung 5 „Arbeitsschutz“ in die Landesdirektion Dresden (bis dahin RP Dresden) integriert. In dieser Abteilung wurde damit die gesamte Arbeitsschutzverwaltung Sachsens organisiert.
Auch mit der Zusammenführung der drei selbstständigen Landesdirektionen Chemnitz, Leipzig und Dresden zur Landesdirektion Sachsen am 1. März 2012 bleibt der Arbeitsschutz in der Abteilung 5 der nunmehrigen Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen zentralisiert.

Die Fachaufsicht untersteht dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA).

Die Geschäftsverteilung der Referate ist fachaufgabenorientiert und in den Hauptaufgabenfeldern existieren Parallelstrukturen in den  Unterabteilungen Chemnitz und Leipzig.

 

Die Struktur im Überblick: (s. http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/367.htm)
 


Landesdirektion Sachsen Abt. 5 Arbeitsschutz
 

 Referat 50 (nur in Dresden)

 - Gemeinsame deutsche
   Arbeitsschutzstrategie
 -
Grundsatzfragen

 in den Dienststellen
 - Dresden / Bautzen
 - Chemnitz / Zwickau
 - Leipzig

 jeweils:

 Referat 51

 - Sozialer Arbeitsschutz 
 - Schutz besonderer Personengruppen

 Referat 52

 - Gefahr- und Biostoffe
 - Transportsicherheit

 Referat 53

 - Medizinproduktsicherheit
 - Strahlenschutz
 - Ergonomie

 Referat 54

 - Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit
 - Technischer Verbraucherschutz

 Referat 55

 - Arbeitsstätten
 - Bauarbeiterschutz

 

 in der Unterabteilung 
 Chemnitz

 zusätzlich:

 zu Referat 54
 - Gewerbeaufsichtliche
   Untersuchungsstelle (GAUS)

 Referat 56
 - Arbeitsmedizin

 

 

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