Organisation der Gewerbeaufsicht in Sachsen
Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Im Rahmen der Umstrukturierung der Verwaltung des Freistaates
Sachsen erfolgte
ab
1. August 2008 eine Neuorganisation der Sächsischen
Gewerbeaufsicht.
Die ehemals 3 Abteilungen Arbeitsschutz bei den
Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig
mit Ihren Dienststellen (früher
Gewerbeaufsichtsämter) in Chemnitz, Zwickau,
Dresden, Bautzen und Leipzig wurden als Abteilung 5
„Arbeitsschutz“ in die Landesdirektion Dresden (bis
dahin RP Dresden) integriert. In dieser Abteilung
wurde damit die gesamte Arbeitsschutzverwaltung
Sachsens organisiert.
Auch mit der Zusammenführung der drei
selbstständigen Landesdirektionen Chemnitz, Leipzig
und Dresden zur Landesdirektion Sachsen am 1. März
2012 bleibt der Arbeitsschutz in der Abteilung 5 der
nunmehrigen Dienststelle Dresden der Landesdirektion
Sachsen zentralisiert.
Die Fachaufsicht untersteht dem Sächsischen Staatsministerium für
Wirtschaft und Arbeit (SMWA).
Die Geschäftsverteilung der Referate ist fachaufgabenorientiert und
in den Hauptaufgabenfeldern existieren
Parallelstrukturen in den
Unterabteilungen
Chemnitz und Leipzig.
Die Struktur im Überblick: (s.
http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/367.htm)
Landesdirektion Sachsen Abt. 5 Arbeitsschutz
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Referat 50
(nur in Dresden)
- Gemeinsame deutsche
Arbeitsschutzstrategie
- Grundsatzfragen
in den Dienststellen
- Dresden / Bautzen
- Chemnitz / Zwickau
- Leipzig
jeweils:
Referat 51
- Sozialer Arbeitsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen
Referat 52
- Gefahr- und Biostoffe
- Transportsicherheit
Referat 53
- Medizinproduktsicherheit
- Strahlenschutz
- Ergonomie
Referat 54
- Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit
- Technischer Verbraucherschutz
Referat 55
- Arbeitsstätten
- Bauarbeiterschutz
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in der Unterabteilung
Chemnitz
zusätzlich:
zu Referat 54
- Gewerbeaufsichtliche
Untersuchungsstelle (GAUS)
Referat 56
- Arbeitsmedizin
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