Thüringen

Verwaltungsstrukturen in Thüringen

Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Thüringen ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) integriert. In der Abteilung 5 „Verbraucherschutz und Veterinärwesen“ nimmt das Fachreferat „Arbeitsschutz“, die Aufgaben der obersten Landesbehörde auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sowie Dritter wahr.

Im Freistaat Thüringen sind die Bereiche Arbeitsschutz und Immissionsschutz getrennt. Die Aufgaben des Immissionsschutzes sind dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zugeordnet.

Wesentliche Tätigkeitsfelder des Fachreferates bestehen in der Mitwirkung auf dem Gebiet der Arbeitsschutzgesetzgebung, in der Abstimmung zu Fragen des Vollzugs staatlichen Arbeitsschutzrechts mit den anderen Bundesländern und Bundesministerien sowie in der Mitarbeit in Ausschüssen auf Bundesebene.

Das Ministerium koordiniert die Zusammenarbeit des staatlichen Arbeitsschutzes mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen. Es fördert die gegenseitige Unterrichtung über wesentliche Ergebnisse der Tätigkeit sowie den Erfahrungsaustausch. Zugleich wird es fachaufsichtlich gegenüber den landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung wirksam.

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) untersteht dem TMSFG als oberster Landesbehörde und ist für das ganze Land zuständig.

Er entwickelt auf Landesebene konzeptionelle Vorgaben, sichert die organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen, steuert und kontrolliert die Tätigkeiten mit dem Ziel landeseinheitlichen Vorgehens und fördert innovative Lösungen. Darüber hinaus nimmt er besondere behördliche Aufgaben beim einheitlichen Vollzug der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften im Land wahr.

Die Regionalinspektionen (RI) (Dezernate im TLAtV)

Die Aufsichtskräfte der RI beraten und überprüfen im Rahmen ihrer durch Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften begründeten sachlichen und territorialen Zuständigkeit in Betrieben und an Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben die Verantwortlichen im Arbeitsschutz. Große Bedeutung hat auch die Beratung der Unternehmen und die Kontrolle der Einhaltung von Forderungen, die sowohl dem Arbeitnehmerschutz als auch dem Schutz Dritter dienen.

Die Adressen der Thüringer Regionalinspektionen im Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (Gewerbeaufsicht)

 

Regionalinspektion Erfurt

Regionalinspektion Gera

Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt

Otto-Dix-Straße 9, 07548 Gera

Postfach 900122, 99104 Erfurt

Postfach 1154, 07501 Gera

Tel. (0361) 37-88300      

Fax (0361) 37-88380

Tel. (0365) 8211-0         

Fax (0365) 8211-104

Aufsichtsgebiet:

Stadt Erfurt        Landkreis Gotha

Stadt Weimar     Landkreis Sömmerda

Ilm-Kreis            Landkreis Weimarer Land

Aufsichtsgebiet:

Stadt Gera    

Landkreis Altenburger Land

Stadt Jena     Landkreis Greiz

Saale-Orla-Kreis    Saale-Holzland-Kreis

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

 

 

Regionalinspektion Nordhausen

Regionalinspektion Suhl

Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 99734 Nordhausen

Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl

 

Postfach 100243, 98491 Suhl

Tel. (03631) 6133-0        

Fax (03631) 6133-61

Tel. (03681) 73 4800      

Fax (03681) 73 4890

Aufsichtsgebiet:

Landkreis Nordhausen 

Kyffhäuserkreis

Landkreis Eichsfeld  

Unstrut-Hainich-Kreis

Aufsichtsgebiet:

Stadt Suhl     Landkreis Hildburghausen

Stadt Eisenach

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Wartburgkreis   Landkreis Sonneberg

 

Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in sieben Abteilungen.

Thüringer Landesverwaltungsamt

Als zentrale Mittelbehörde des Freistaates Thüringen bündelt und koordiniert das Landesverwaltungsamt eine Vielzahl staatlicher Vollzugsaufgaben, die mehrere Verwaltungsbereiche berühren. Durch diese Bündelungs- und Koordinierungsfunktion werden unterschiedliche Ressortinteressen ausgeglichen, wodurch auch die Einheit der Verwaltung gewährleistet ist.

Als Aufsichtsbehörde werden nachgeordnete Landesbehörden sowie kommunale Behörden, die staatliche Aufgaben erfüllen, beraten, gefördert und unterstützt.

Als Widerspruchsbehörde wird die Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen nachgeordneter Behörden überprüft.

Immissions- und Strahlenschutz (Abteilung IV Umwelt und Raumordnung)

Für neu zu errichtende oder wesentlich zu verändernde industrielle und landwirtschaftliche Anlagen werden Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. Für Anlagen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Die Fachaufsicht über die staatlichen Umweltämter sowie Landratsämter und kreisfreien Städte wird ausgeübt.
Die Fachaufsicht für den Vollzug des Chemikaliengesetztes wird ausgeübt; Ausnahmen von Stoffverboten (FCKW-VO) werden erteilt. Sachkenntnisprüfungen für Ver- und Entsorger sowie Sachkundeprüfungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen werden durchgeführt und anerkannt.
Außerdem werden Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung wie z. B. für den Umgang und die Beförderung radioaktiver Stoffe, für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und zum Einsatz von Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen erteilt.
 

Hausanschrift:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar

Postanschrift:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 2249
99403 Weimar

 

Telefon: (03 61) 37 70 0
Telefax: (03 61) 37 73 71 90

 

Staatliche Umweltämter

Die Staatlichen Umweltämter sollen nach einem Konzept der Landesregierung aufgelöst werden. Die Aufgaben sollen dann von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden, ein Teil soll dem Landesverwaltungsamt übertragen werden, ein anderer soll privatisiert werden.

Mit der Umsetzung des Behördenkonzepts wurde im Jahr 2006 begonnen.

 

Staatliches Umweltamt Sondershausen
Am Petersenschacht 3
99706 Sondershausen
Tel.: (0 36 32) 65 40
Fax.: (0 36 32) 65 42 51

Staatliches Umweltamt Erfurt
Hallesche Str. 16
99084 Erfurt
Tel.: (03 61) 3 78 91 11
Fax.: (0361) 37 89 105/106

Staatliches Umweltamt Gera
Herrmann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Tel.: (03 65) 8 27 55
Fax.: (03 65) 8 27 59 90

Staatliches Umweltamt Suhl
Weidbergstr. 30
98527 Suhl
Tel.: (0 36 81) 86 00
Fax.: (0 36 81) 86 02 22

 

alle Inhalte © 2012 VDGAB | Impressum | Datenschutz | nach oben