Verwaltungsstrukturen in Thüringen
Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Das Thüringer Ministerium für
Soziales, Familie und Gesundheit Die Arbeitsschutzverwaltung
des Landes Thüringen ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums
für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) integriert. In der
Abteilung 5 „Verbraucherschutz und Veterinärwesen“ nimmt das Fachreferat
„Arbeitsschutz“, die Aufgaben der obersten Landesbehörde auf dem Gebiet
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der
Arbeit sowie Dritter wahr. Im Freistaat Thüringen sind
die Bereiche Arbeitsschutz und Immissionsschutz getrennt. Die Aufgaben
des Immissionsschutzes sind dem Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zugeordnet. Wesentliche Tätigkeitsfelder
des Fachreferates bestehen in der Mitwirkung auf dem Gebiet der
Arbeitsschutzgesetzgebung, in der Abstimmung zu Fragen des Vollzugs
staatlichen Arbeitsschutzrechts mit den anderen Bundesländern und
Bundesministerien sowie in der Mitarbeit in Ausschüssen auf Bundesebene. Das Ministerium koordiniert
die Zusammenarbeit des staatlichen Arbeitsschutzes mit den Trägern der
gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der im
Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII vorgegebenen gesetzlichen
Verpflichtungen. Es fördert die gegenseitige Unterrichtung über
wesentliche Ergebnisse der Tätigkeit sowie den Erfahrungsaustausch.
Zugleich wird es fachaufsichtlich gegenüber den landesunmittelbaren
Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung wirksam. Der Thüringer Landesbetrieb für
Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Der Thüringer Landesbetrieb
für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) untersteht
dem TMSFG als oberster Landesbehörde und ist für das ganze Land
zuständig. Er entwickelt auf
Landesebene konzeptionelle Vorgaben, sichert die organisatorischen und
fachlichen Rahmenbedingungen, steuert und kontrolliert die Tätigkeiten
mit dem Ziel landeseinheitlichen Vorgehens und fördert innovative
Lösungen. Darüber hinaus nimmt er besondere behördliche Aufgaben beim
einheitlichen Vollzug der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften im Land
wahr. Die Regionalinspektionen (RI)
(Dezernate im TLAtV) Die Aufsichtskräfte der RI
beraten und überprüfen im Rahmen ihrer durch Gesetze, Verordnungen oder
Verwaltungsvorschriften begründeten sachlichen und territorialen
Zuständigkeit in Betrieben und an Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben
die Verantwortlichen im Arbeitsschutz. Große Bedeutung hat auch die
Beratung der Unternehmen und die Kontrolle der Einhaltung von
Forderungen, die sowohl dem Arbeitnehmerschutz als auch dem Schutz
Dritter dienen. 
Die Adressen der Thüringer
Regionalinspektionen im Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz (Gewerbeaufsicht)
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Regionalinspektion Erfurt |
Regionalinspektion Gera |
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Linderbacher
Weg 30, 99099 Erfurt |
Otto-Dix-Straße 9, 07548 Gera |
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Postfach
900122, 99104 Erfurt |
Postfach
1154, 07501 Gera |
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Tel. (0361) 37-88300
Fax (0361) 37-88380 |
Tel. (0365) 8211-0
Fax (0365) 8211-104 |
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Aufsichtsgebiet:
Stadt
Erfurt Landkreis Gotha
Stadt
Weimar Landkreis Sömmerda
Ilm-Kreis
Landkreis Weimarer Land |
Aufsichtsgebiet:
Stadt Gera
Landkreis Altenburger Land
Stadt
Jena Landkreis Greiz
Saale-Orla-Kreis Saale-Holzland-Kreis
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt |
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Regionalinspektion Nordhausen |
Regionalinspektion Suhl |
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Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 99734 Nordhausen |
Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl |
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Postfach
100243, 98491 Suhl |
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Tel. (03631) 6133-0
Fax (03631) 6133-61
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Tel. (03681) 73 4800
Fax (03681) 73 4890 |
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Aufsichtsgebiet:
Landkreis Nordhausen
Kyffhäuserkreis
Landkreis Eichsfeld
Unstrut-Hainich-Kreis |
Aufsichtsgebiet:
Stadt
Suhl Landkreis Hildburghausen
Stadt Eisenach
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Wartburgkreis Landkreis Sonneberg |
Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz
und Umwelt Das Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die
es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in sieben
Abteilungen.
Thüringer Landesverwaltungsamt Als zentrale Mittelbehörde
des Freistaates Thüringen bündelt und koordiniert das
Landesverwaltungsamt eine Vielzahl staatlicher Vollzugsaufgaben, die
mehrere Verwaltungsbereiche berühren. Durch diese Bündelungs- und
Koordinierungsfunktion werden unterschiedliche Ressortinteressen
ausgeglichen, wodurch auch die Einheit der Verwaltung gewährleistet
ist.
Als Aufsichtsbehörde werden nachgeordnete Landesbehörden sowie kommunale
Behörden, die staatliche Aufgaben erfüllen, beraten, gefördert und
unterstützt.
Als Widerspruchsbehörde wird die Recht- und Zweckmäßigkeit von
Entscheidungen nachgeordneter Behörden überprüft.
Immissions- und Strahlenschutz
(Abteilung IV Umwelt und Raumordnung) Für neu zu errichtende
oder wesentlich zu verändernde industrielle und landwirtschaftliche
Anlagen werden Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
erteilt. Für Anlagen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben
können, werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Die
Fachaufsicht über die staatlichen Umweltämter sowie Landratsämter und
kreisfreien Städte wird ausgeübt.
Die Fachaufsicht für den Vollzug des Chemikaliengesetztes wird ausgeübt;
Ausnahmen von Stoffverboten (FCKW-VO) werden erteilt.
Sachkenntnisprüfungen für Ver- und Entsorger sowie Sachkundeprüfungen
für den Umgang mit gefährlichen Stoffen werden durchgeführt und
anerkannt.
Außerdem werden Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung und
Röntgenverordnung wie z. B. für den Umgang und die Beförderung
radioaktiver Stoffe, für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur
Erzeugung ionisierender Strahlen, zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen
und zum Einsatz von Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen
erteilt.
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Hausanschrift:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar |
Postanschrift:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 2249
99403 Weimar |
Telefon: (03 61) 37 70 0
Telefax: (03 61) 37 73 71 90
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Staatliche Umweltämter Die Staatlichen
Umweltämter sollen nach einem Konzept der Landesregierung aufgelöst
werden. Die Aufgaben sollen dann von den Landkreisen und kreisfreien
Städten wahrgenommen werden, ein Teil soll dem Landesverwaltungsamt
übertragen werden, ein anderer soll privatisiert werden. Mit der Umsetzung des
Behördenkonzepts wurde im Jahr 2006 begonnen.
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Staatliches Umweltamt Sondershausen
Am Petersenschacht 3
99706 Sondershausen
Tel.: (0 36 32) 65 40
Fax.: (0 36 32) 65 42 51 |
Staatliches Umweltamt Erfurt
Hallesche Str. 16
99084 Erfurt
Tel.: (03 61) 3 78 91 11
Fax.: (0361) 37 89 105/106 |
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Staatliches Umweltamt Gera
Herrmann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera
Tel.: (03 65) 8 27 55
Fax.: (03 65) 8 27 59 90 |
Staatliches Umweltamt Suhl
Weidbergstr. 30
98527 Suhl
Tel.: (0 36 81) 86 00
Fax.: (0 36 81) 86 02 22 |
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